Mit der Einführung der revidierten Medizinprodukteverordnung (MepV) am 26. Mai 2021 dürfen in der Schweiz und der Europäischen Union nur noch Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden, die den aktuellen Anforderungen der MDR-Verordnung (EU) 2017/745 entsprechen. Diese neuen, erheblich strengeren Vorschriften stellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Medizintechnik eine signifikante zusätzliche Belastung dar, die erfüllt werden muss. Gesundheitsinstitutionen sind unter der neuen Gesetzgebung verpflichtet, ausschließlich Medizinprodukte zu beschaffen, die den MDR-Standard (EU) 2017/745 erfüllen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann sowohl für Lieferanten als auch für die betreffenden Gesundheits-institutionen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Ausnahmen sind möglich).